Das Visum – Hindernis für ein grenzüberschreitendes Familienleben (Verband für binationale Partnerschaften)
Eines der typischen Merkmale binationaler Familien ist, dass sie ein grenzüberschreitendes Familienleben führen. Nahe Angehörige leben hunderte oder tausende von Kilometern entfernt. Telefon, email und das Chatten per Internet wird über längere Zeiträume hinweg zur Nabelschnur für die gegenseitige Anteilnahme. Besuche sind teuer und (zeit)aufwendig und können deshalb nur hin und wieder zu bestimmten Anlässen oder in den großen Ferien stattfinden. Für einen Familienbesuch nach – sagen wir – Chile können schon mal mehr als drei Monatsgehälter drauf gehen. Umso ärgerlicher, wenn der Kontakt durch behördliche Restriktionen noch zusätzlich erschwert wird.
Familienangehörige aus visumpflichtigen Staaten, die in die Bundesrepublik einreisen möchten, müssen bei der nächstliegenden Botschaft vorsprechen. Eine Beantragung per Post ist nicht möglich, auch wenn die Botschaft oder das Konsulat mehrere Hundert Kilometer entfernt liegt. Schon die Einholung eines Termins kann teuer werden, wenn dafür eine kostenpflichtige Hotline angerufen werden muss. Andernorts werden keine Termine vergeben und wer sich zuerst morgens in die Schlange stellt, kommt vorher dran. Es reicht leider nicht aus, deutlich zu machen, dass nahe Angehörige in Deutschland leben und man/frau sie besuchen möchte.
Für die Visumsvergabe müssen die Besucher/innen ihre finanzielle Situation offen legen und nachweisen, dass sie in der Lage sind alle Kosten der Reise zu bestreiten. Darüber hinaus muss der Abschluss einer Krankenversicherung
nachgewiesen werden. Gelingt der finanzielle Nachweis nicht, sei es, dass kein regelmäßiges Einkommen vorhanden oder das Einkommen zu niedrig ist, geben die Einladenden eine Verpflichtungserklärung ab und erklären sich zur Übernahme aller Kosten bereit. Auch hierfür sind Einkommensnachweise erforderlich. Die kostenpflichtige erklärung muss persönlich bei der kommunalen Behörde geleistet werden. Sie enthält auch einen Passus, in dem sich der/die Einladende dazu verpflichtet, die gesamten Kosten für eine eventuelle Abschiebung zu übernehmen.
Zusammen mit der Verpflichtungserklärung soll der/die Einladende noch die Bonität nachweisen, d.h. glaubhaft machen, dass er/sie auch in der Lage ist, die Kosten für den Besuch zu übernehmen.
Wenn nun alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Botschaft noch die Rückkehrbereitschaft der Oma, des Enkels, der Tante etc. beurteilen. An welchen Kriterien sich die Rückkehrwilligkeit von Verwandten festmachen lässt, darüber herrschen unterschiedliche Anschauungen. Die Gastfreundlichkeit und Kochkünste der einladenden Familie werden jedenfalls nicht berücksichtigt. Hier wird nach der familiären Bindung an einen Ehemann, eine Ehefrau oder Kinder bzw. nach Vermögen, beruflicher Situation und Perspektive gefragt. Ledige ohne festes Einkommen haben entsprechend geringe Chancen ihre Verwandten im Ausland besuchen zu können.
Seit April dieses Jahres gilt europaweit der Visa-Kodex, der die Situation für Familien insofern erleichtern kann, als die Möglichkeit zur Ausstellung von Visa zur mehrmaligen Einreise ausdrücklich vorgesehen ist. Außerdem muss zukünftig die Ablehnung des Visumsantrags begründet werden. Bei mehrmaliger Visumsvergabe soll auch eine postalische Beantragung ermöglicht werden.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften startet zurzeit eine Umfrage an Personen, die dieses Jahr ein Visum zum Familienbesuch beantragt haben. Die Erfahrungen sollen zusammen gestellt werden, um heraus zu finden, ob die Handhabung der Botschaften und Behörden zumindest den Anforderungen des Kodex entsprechen.
Den Fragebogen erhalten Sie zunächst unter nrw@verband-binationaler.de auf Anfrage und demnächst auch auf www.verband-binationaler.de und www.familienvisum.de
17.10.10 | |
Bottle: Video animation about a long distance relationship "Brückenmenschen" dringend gesucht - Verband binationaler Familien und Partnerschaften

