Info für die Eheschließung in Deutschland

Soll eine deutsch-ausländische Ehe geschlossen werden, so ist neben dem deutschen auch das nationale Recht des nichtdeutschen Partners/der nichtdeutschen Partnerin zu berücksichtigen, damit die Eheschließung auch in dessen/deren Heimatland gültig ist. Die Standesbeamt/-innen prüfen, ob die Verlobten nach ihrem jeweiligen Recht, die Ehe schließen dürfen.
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